Identitätskarten-/Passbestellung
Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich (Entmündigte und Kinder in Begleitung der gesetzlichen Vertretung) bei der Einwohnerkontrolle Obergerlafingen vor.
Benötigte Unterlagen
- Passfoto (nicht älter als 1 Jahr und nach Vorgaben der Fotomustertafel)
- Bisherige Identitätskarte oder Verlustmeldung der Polizei, falls sie die IDK nicht mehr auffindbar ist.
- Einwilligungserklärung (Minderjährige Kinder)
Jeder Antrag muss von der antragsstellenden Person (ab 7 Jahren) unterschrieben werden. Minderjährige sowie Entmündigte benötigen zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung (Beistand, Vormund, ein Elternteil, bei getrennten oder geschiedenen Eltern ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine Einwilligungserklärung des zweiten Elternteils notwendig).
Gültigkeit der Identitätskarte: Erwachsene 10 Jahre / Minderjährige 5 Jahre
Gebühren: Erwachsene Fr. 70.00, Kinder Fr. 35.00
Die Beantragung des Reisepasses sowie sogenannten Kombi-Angebotes (Identitätskarte und Reisepass) haben beim Ausweiszentrum zu erfolgen.
Ausweiszentrum Solothurn
Hauptbahnhofstrasse 12
4502 Solothurn
032 627 63 70
ausweiszentrum@ddi.so.ch
Weitere Infos finden Sie auch unter:
www.schweizerpass.ch oder
Gratis-Hotline 0800 820 008
Provisorischer Pass (Notpass)
Wenn die Zeit zur Beantragung einer Identitätskarte oder eines Passes nicht ausreicht, muss ein provisorischer Pass beantragt werden. Dieser kann direkt beim Ausweiszentrum Solothurn oder bei den Notpassstellen an den Flughäfen (Basel-Mühlhausen, Zürich-Kloten, Lugano-Agno, Genf-Cointrin) beantragt werden. Diese stellen innert kurzer Frist (Wartezeit ca. eine Stunde, Kosten bis zirka Fr. 150.00) einen provisorischen Pass für die Dauer der Reise aus (maximal 1 Jahr).
Achtung: Der provisorische Pass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise/Durchreise in/durch die USA.
Ausweisverlust
Ist Ihr Ausweis (IDK oder Pass) verloren gegangen, wurde er gestohlen oder wurde er zerstört? Jeder Verlust eines Ausweises ist sofort nach Feststellung der Polizei anzuzeigen, welche eine Verlustanzeige ausstellt. Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss nach der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.