Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter müssen sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle Obergerlafingen persönlich anmelden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen
- Heimatausweis / Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt
- Mietvertrag oder Bestätigung des Vermieters für eine Untermiete
- Krankenversicherungsausweis
- Ausländische Staatsbürger: Pass und Ausländerausweis
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält. Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz an jenem Ort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen.
Die Einwohnerkontrolle Obergerlafingen prüfet aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.