Have any Questions? +01 123 444 555
DE

Todesfall & Inventaraufnahme

Im Kanton Solothurn muss von Gesetzes wegen nach jedem Todesfall ein Inventar über Aktiven und Passiven aufgenommen werden. Das Erbschaftsamt in Solothurn lädt gestützt darauf zu einer Erbenverhandlung ein und informiert alle Berechtigten neutral und kompetent über ihre Ansprüche.

Für die Aufnahme des Inventars ist der kommunale Inventurbeamte (Gemeindepräsident) zuständig.

Merkblatt/Checkliste Todesfall

Öffnungszeiten

Dienstag, 14:30-18:30 Uhr
Donnerstag, 09:00-13:00 Uhr

Termine sind in Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

Kartenzahlung möglich.

Adresse

Einwohnergemeinde

Poststrasse 9
4564 Obergerlafingen

T 032 675 07 01

Anfahrt

Copyright 2024. All Rights Reserved.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close