Öffentliche Auflagen
Revision der Ortsplanung Obergerlafingen
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 19. April 2023 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Bauzonen- und Gesamtplan
- Erschliessungsplan mit Baulinien und Strassenklassierung - Ortsteil Nord
- Erschliessungsplan mit Baulinien und Strassenklassierung - Ortsteil Süd
- Zonenreglement der Gemeinde Obergerlafingen
- Kantonaler Baulinienplan Erschliessung Hauptstrasse Nord
- Kantonaler Baulinienplan Erschliessung Hauptstrasse Süd
Orientierend können zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
- Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV
- Räumliches Leitbild 2015
- Bauentwicklung 2000 - 2019
- Baulandreserven vor Ortsplanungsrevision August 2019
- Baulandreserven nach der Ortsplanung August 2019
- Siedlungsentwicklung nach innen, Analyseplan
- Siedlungsentwicklung nach innen, Ausbaugrad
- Mobilitätsplan
- Naturinventar
- Naturinventar und -konzept
- Quartieranalyse
- Waldfeststellungsplan
Auflagezeit
Freitag, 5. Mai 2023 bis Montag, 5. Juni 2023
während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten
Auflageorte
Gesamtdossier Ortsplanungsrevision:
Gemeindeverwaltung Obergerlafingen, Poststrasse 9, 4564 Obergerlafingen
Die Unterlagen sind ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Obergerlafingen unter der Rubrik Online Schalter / öffentliche Auflagen digital zugänglich (http://www.obergerlafingen.ch).
Während der Auflagefrist kann, wer durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gesamtdossier Ortsplanung Obergerlafingen:
Einwohnergemeinderat Obergerlafingen, Poststrasse 9, 4564 Obergerlafingen
Genehmigungsinhalte der kantonalen Baulinienpläne (nur Kantonsstrassen):
Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn
Festgestellte Waldgrenze (Genehmigungsinhalt Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung): Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§ 15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Obergerlafingen, 27. April 2023
Einwohnergemeinderat