Hunde
Meldepflicht
Wer einen mehr als 3 Monate alten Hund hält, hat diesen der Einwohnerkontrolle Obergerlafingen zu melden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
- Name, Vorname, Wohnadresse
- Registriernachweis der Datenbank AMICUS
- Genaue Rasse und bei Mischlingen die Rasse der Elterntiere
- Bei bewilligungspflichtigen Rassen: die Bewilligungsnummer des Kantons
- Absichten bezüglich Züchten
Hundeabgabe
Für alle Hunde, die am 1. April des Jahres älter als 3 Monate sind, ist eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab 2017 wird keine Hundemarke mehr abgegeben.
Gebühren: Fr. 110.00 pro Hund und Jahr zzgl. Steuern Kanton Solothurn Fr. 40.- pro Hund und Jahr
Adressen und Links
Kanton Solothurn: Alles was Sie über Hunde wissen müssen
Bundesamt für Veterinärwesen: Tierschutz
Hundedatenbank