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Hunde

Meldepflicht

Wer einen mehr als 3 Monate alten Hund hält, hat diesen der Einwohnerkontrolle Obergerlafingen zu melden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.

  • Name, Vorname, Wohnadresse
  • Registriernachweis der Datenbank AMICUS
  • Genaue Rasse und bei Mischlingen die Rasse der Elterntiere
  • Bei bewilligungspflichtigen Rassen: die Bewilligungsnummer des Kantons
  • Absichten bezüglich Züchten

Hundeabgabe

Für alle Hunde, die am 1. April des Jahres älter als 3 Monate sind, ist eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab 2017 wird keine Hundemarke mehr abgegeben.

Gebühren: Fr. 110.00 pro Hund und Jahr zzgl. Steuern Kanton Solothurn Fr. 40.- pro Hund und Jahr

Adressen und Links

Kanton Solothurn: Alles was Sie über Hunde wissen müssen
Bundesamt für Veterinärwesen: Tierschutz
Hundedatenbank

Persönliche Angaben

Angaben Hund

Bitte addieren Sie 1 und 3.

Öffnungszeiten

Dienstag, 14:30-18:30 Uhr
Donnerstag, 09:00-13:00 Uhr

Termine sind in Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

Kartenzahlung möglich.

Adresse

Einwohnergemeinde

Poststrasse 9
4564 Obergerlafingen

T 032 675 07 01

Anfahrt

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