Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten
Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien sowie für das Handelsregisteramt werden auf der Gemeindeverwaltung vorgenommen. Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich vorsprechen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit.
Unterschriftsbeglaubigungen
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (z.B. Identitätskarte, Pass).
Beglaubigung von Fotokopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Beglaubigung erfolgt auf der Fotokopie.
Gebühren: Fr. 15.00